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Kindergeld in der Ausbildung

Wissen + Ratgeber

Um deine Ausbildung zu finanzieren, kann das Kindergeld ein wichtiger Beitrag sein. Wer es bekommt, wie lange es gezahlt wird und weitere Fragen zum Kindergeld, beantworten wir dir in diesem Blogbeitrag.

Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Familien mit Kindern. Deine Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten bekommen ab deiner Geburt monatlich Geld dafür, dass sie für deinen Unterhalt sorgen. Wenn du nicht mehr zuhause wohnst und dich selbst versorgst, kann das Kindergeld auch auf Antrag direkt an dich ausgezahlt werden.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Generell erhalten deine Eltern Kindergeld für dich bis du 18 Jahre alt bist. Aber auch nach deiner Volljährigkeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn du eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst. Das Kindergeld muss dann von deinen Eltern neu beantragt werden und kann bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres gezahlt werden.

Habe ich während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld wird während deiner Ausbildung weitergezahlt bis du diese abgeschlossen hast oder du dein 25. Lebensjahr vollendest – je nachdem, was zuerst eintrifft. Auch bei einer zweiten Ausbildung oder einem Studium hast du Anspruch auf Kindergeld. Wichtig dabei ist, dass du im Jahr weniger als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeitest. Wie viel du dabei verdienst, ist egal. Auch geringfügige Beschäftigungen, also Minijobs, sind erlaubt. Solltest du neben deiner Zweitausbildung wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten, erlischt dein Anspruch auf Kindergeld.

Um als Volljährige/r während der Ausbildung weiterhin Kindergeld zu bekommen, muss bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Beim Antrag müssen entsprechende Ausbildungsnachweise beigefügt werden, zum Beispiel eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder eine Schulbescheinigung.

Wird Kindergeld während der Ausbildung auch bei Krankheit oder Schwangerschaft gezahlt?

Solltest du während deiner Ausbildung schwanger oder langfristig krank werden und deswegen deine Ausbildung unterbrechen müssen, musst du trotzdem nicht auf das Kindergeld verzichten. Melde dich bei deiner Familienkasse und lege eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis vor.

Bei Schwangeren unter 25 Jahren besteht allerdings nur während der Mutterschutzfristen Kindergeldanspruch – also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Wenn du deine Ausbildung für eine längere Elternzeit unterbrechen möchtest, bekommen deine Eltern kein Kindergeld für dich.

Gibt es Kindergeld für die Zeit zwischen Schule und Ausbildung?

Du bist volljährig, hast den Schulabschluss in der Tasche und deine Ausbildung beginnt erst in ein paar Monaten? Keine Sorge, für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und der Ausbildung oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr wird weiter Kindergeld gezahlt. Voraussetzung ist aber, dass du deine Ausbildung tatsächlich antrittst.

Ich habe keinen Ausbildungsplatz gefunden, bekomme ich trotzdem Kindergeld?

Wenn die Ausbildungssuche trotz mehrerer Bewerbungen erfolglos bleibt, besteht trotzdem ein Anspruch auf Kindergeld. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass du dich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hast. Als Nachweis gelten zum Beispiel Absagen auf deine Bewerbungen oder, wenn du bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist.

Natürlich gehört zur Ausbildungsplatzsuche auch eine Portion Glück. Vielleicht fehlte bei deiner Bewerbung bisher aber auch der gewisse Feinschliff. Mit einem überzeugenden Anschreiben und einem gut strukturierten Lebenslauf, steigerst du deine Erfolgschancen bei der Ausbildungssuche. Wir verraten dir hier Tipps für eine perfekte Bewerbung.

Ich bin arbeitslos, gibt es für mich trotzdem Kindergeld?

Kindergeld wird auch für Arbeitslose bis 21 Jahre gezahlt. Voraussetzung ist, dass du bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet bist. Eine Meldung über die Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungsplatzsuche muss dabei alle drei Monate bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erfolgen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Kein Kindergeld – wie kann ich trotzdem meine Ausbildung finanzieren?

Natürlich ist das Kindergeld eine gute finanzielle Stütze während deiner Ausbildung. Aber auch wenn du keinen Anspruch (mehr) auf Kindergeld hast, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, um deine Ausbildung zu finanzieren. Du kannst zum Beispiel BAföG, einen Bildungskredit oder einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters beantragen. Informiere dich am besten vor Beginn deiner Ausbildung zu den Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Foto: Christian Dubovan / Unsplash

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