Bundesweit, Frankfurt am Main
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Ausbildung für Pflegeassistenten regeln soll. Unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit entstand eine bundesweit einheitliche Regelung zur Ausbildung von Pflegeassistenten, die ab 2027 starten wird.
Dazu gehört eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung, die innerhalb von 18 Monaten das notwendige Wissen ermöglicht, um erfolgreich als Pflegeassistent oder Pflegeassistentin tätig zu sein. Auch praktische Einsätze in verschiedenen Bereichen werden zur Ausbildung gehören. Die angehenden Pflegeassistenten arbeiten dabei sowohl in der ambulanten und stationären Langzeitpflege als auch in der stationären Akutpflege.
So erlernen sie wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für den späteren Beruf. Die Vielfalt der Praxiseinsätze trägt dazu bei, dass die Schüler den unterschiedlichen Anforderungen in ihrem späteren Beruf gerecht werden können.
Das neue Pflegeassistenzeinführungsgesetz strebt vor allem zwei Ziele an. Zum einen wird die Attraktivität des Berufs gesteigert, sodass sich in Zukunft mehr junge Menschen zum Pflegeassistenten qualifizieren möchten. Zum anderen sorgt das neue Gesetz für eine Vereinheitlichung der Ausbildung. Damit ist gewährleistet, dass alle Schüler die gleichen Lehrinhalte und Qualifikationen erhalten, um später erfolgreich im Berufsleben durchstarten zu können.
Margarete Biel, Schulleiterin der Ludwig Fresenius Schulen Frankfurt, begrüßt die neue Regelung: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität in der Pflege zu verbessern und die Ausbildungsstandards in Deutschland zu vereinheitlichen. So ist es zukünftig möglich, dass Pflegeassistenten mehr Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang examinierten Pflegekräften vorbehalten sind.“