Sie möchten Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss im Bereich Ergotherapie in Deutschland anerkennen lassen? Mit unserem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung erwerben Sie die nötigen Voraussetzungen dazu.
| Einstieg jederzeit möglich |
Teilnehmer können individuell in die laufenden Ergotherapie-Kurse einsteigen. Maßgeblich ist der behördliche Feststellungsbescheid. |
| Fördermöglichkeiten |
Bildungsgutschein von Arbeitsagentur oder Jobcenter |
Sie leben seit kurzem in Deutschland, möchten als Ergotherapeut/in arbeiten und haben in Ihrem Herkunftsland eine entsprechende berufliche Qualifikation absolviert? Mit dem Anpassungslehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen und fachpraktischen Inhalte, um eine berufliche Anerkennung zu erhalten und Ihren Beruf offiziell in Deutschland ausüben zu dürfen.
Da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben von Ergotherapeuten international unterscheiden, müssen Sie Ihren Beruf in Deutschland anerkennen lassen, indem Sie bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsantrag stellen. Für eine volle Anerkennung ist es meistens notwendig, festgestellte Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen und der deutschen Qualifikation für den Beruf als Ergotherapeut/in auszugleichen. Dazu müssen Sie eine behördlich festgelegte Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Dies kann eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein.