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Gratulation: Neue Betreuungskräfte für die Altenhilfe

Bad Hersfeld

20 neue „zusätzliche Betreuungskräfte“ für die stationäre und ambulante Altenhilfe wurden erneut an den Ludwig Fresenius Schulen in Bad Hersfeld erfolgreich ausgebildet. Die Kursleiterin Erika Christ berichtet selbst über die Hintergründe:

Die Ludwig Fresenius Schulen in Bad Hersfeld (ehem. „IFBE“ bzw. DIE SCHULE) waren eine der ersten Altenpflegeschulen in Hessen, die zusätzliche Betreuungskräfte für Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf ausgebildet hat. Mittlerweile haben weit über 200 zusätzliche Betreuungskräfte ihr Zertifikat dort erlangt.

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden Mitte 2008 die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ausgeweitet. Ab 2013 bestand dann auch für teilstationäre Einrichtungen (Tages-, und Nachtpflege) die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen. Ab 2015 wurde der Anspruch auf grundsätzlich alle Bewohner bzw. Tagesgäste der Pflegeeinrichtungen erweitert.

Aufgrund der Neuregelung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und des Ersten Pflegestärkungsgesetzes und auf der Grundlage der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Neuregelung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in § 53 c SGB XI hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst.

Seit dem 1. Januar 2017 haben nun alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendigen Versorgung hinausgeht. Auch im ambulanten Bereich stellt die zusätzliche Betreuungskraft eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige dar und bereichert das Leben des zu Betreuenden durch alltägliche Aktivitäten wie Spazierengehen, Gesellschaftsspiele, Lesen, Basteln, Gespräche führen usw. erheblich.

……. „denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein“ ………

Für jeweils 20 Anspruchsberechtigte soll in der Regel eine zusätzliche Betreuungskraft beschäftigt werden, das heißt: Ein Pflegeheim mit 100 Bewohnern muss 5 Vollzeitkräfte bzw. 10 Teilzeitbeschäftigte als zusätzliche Betreuungskräfte versicherungspflichtig einstellen, wobei gerade in der Betreuung meistens Teilzeitstellen vergeben werden, um eine Vormittags-, Nachmittags- oder auch Abendbetreuung organisieren zu können.

Die Qualifikation besteht aus einem Orientierungspraktikum, einer Qualifizierungsmaßnahme mit 160 theoretischen und 80 praktischen Stunden sowie die Verpflichtung an der Teilnahme von jährlichen Fortbildungen von mindestens 16 UE.

Kursleiterin Erika Christ weiß durch die eigene langjährige Erfahrung in der Betreuungsarbeit, dass dies eine besondere Aufgabe darstellt, die nicht nur das Leben der zu Betreuenden bereichert, sondern auch das eigene.