Sie sind Ergotherapeut/in und möchten Ihren im Nicht-EU- oder EU-Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen? Mit unserem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung erwerben Sie die nötigen Voraussetzungen dazu.
| Einstieg jederzeit möglich |
Teilnehmer können individuell in die laufenden Ergotherapie-Kurse einsteigen. Maßgeblich ist der behördliche Feststellungsbescheid. |
| Kosten |
auf Anfrage |
| Fördermöglichkeiten |
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (geplante geförderte Teilnehmerzahl: 28) |
Sie leben seit kurzem in Deutschland, möchten als Ergotherapeut/in arbeiten und haben in Ihrem Herkunftsland eine entsprechende berufliche Qualifikation absolviert? Mit dem Anpassungslehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen und fachpraktischen Inhalte, um eine berufliche Anerkennung zu erhalten und Ihren Beruf offiziell in Deutschland ausüben zu dürfen.
Da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben von Ergotherapeuten international unterscheiden, müssen Sie Ihren Beruf in Deutschland anerkennen lassen, indem Sie bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsantrag stellen. Für eine volle Anerkennung ist es meistens notwendig, festgestellte Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen und der deutschen Qualifikation für den Beruf als Ergotherapeut/in auszugleichen. Dazu müssen Sie eine behördlich festgelegte Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Dies kann eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein.
Der Anpassungslehrgang richtet sich an Menschen mit einer im Nicht-EU- oder EU-Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Bereich Ergotherapie, die sich überwiegend schulisch auf die berufliche Anerkennung nach deutschem Recht vorbereiten möchten. Teilnahmevoraussetzungen sind:
Der Anpassungslehrgang richtet sich in der Dauer und im Umfang individuell nach den Vorgaben des ausgestellten Feststellungsbescheids. Je nach dem, welche theoretischen Kenntnisse oder praktischen Fähigkeiten Ihnen für eine Berufszulassung noch fehlen und ausgeglichen werden müssen, besuchen Sie die entsprechenden Unterrichtseinheiten an unserer Ergotherapieschule. Ein Einstieg in die laufenden Kurse ist daher jederzeit möglich. Die Unterrichts- und Praktikumszeiten finden nach individueller Absprache statt.
Da der Anpassungslehrgang in den Regelschulbetrieb integriert wird, können wöchentlich bis zu 20 Unterrichtsstunden Theorie und bis zu 40 Unterrichtsstunden Praxis besucht werden. Für die zu absolvierenden Module ist keine feste Reihenfolge vorgeschrieben.
Sie erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in den Bereichen, die Sie laut Feststellungsbescheid zur Berufsanerkennung als Ergotherapeut/in in Deutschland benötigen.
In einem Abschlussgespräch wird geprüft, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berufsausübung als Ergotherapeut/in verfügen. Verläuft dieses erfolgreich, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie Ihre Berufserlaubnis bei der zuständigen Behörde offiziell beantragen können.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.