Modul 1 der NiSV-Fachkundeschulung zu den Grundlagen der Haut.
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Ablauf und Zeiten |
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) sieht vor, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken im gewerblichen Rahmen nur von fachkundigen Personen eingesetzt werden darf. Die erforderliche Fachkunde kann durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen erworben werden.
Das Modul 1 "Grundlagen der Haut" beschäftigt sich u. a. mit Anatomie, Physiologie sowie Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde. Der Kurs findet in Kooperation mit der Bildungsakademie für Gesundheit und Ästhetik (BAGA) statt.
Personen, die nach dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (NiSV) mit Lasern und IPL-Geräten zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich arbeiten, müssen seit 2022 eine entsprechende Fortbildung vorweisen und ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen.
Hinweis: Mit einem Abschluss als staatlich anerkannte/r Kosmetiker/in ist das Modul "Grundlagen der Haut" nicht verpflichtend. Gleiches gilt für Personen, die bereits fünf Jahre oder mehr mit einem Gerät gearbeitet haben, das unter die NiSV fällt.
Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst insgesamt zwölf Tage mit 80 Unterrichtsstunden und findet überwiegend am Wochenende statt. Der Kurs gliedert sich in eine mehrtägige E-Learning-Phase (28 Unterrichtsstunden) und ganztägigen Online-Unterricht (50 Unterrichtsstunden). Den Abschluss bildet eine zweistündige Prüfung in Präsenz.
Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
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