Modul 5 der NiSV-Fachkundeschulung zum Einsatz von Geräten, die bei kosmetischen Behandlungen mit Ultraschall arbeiten.
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Ablauf und Zeiten |
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) sieht vor, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken im gewerblichen Rahmen nur von fachkundigen Personen eingesetzt werden darf. Die erforderliche Fachkunde kann durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen erworben werden.
Das Modul 5 "Ultraschall" beschäftigt sich u. a. mit Grundlagen, Wirkung sowie Risiken von Ultraschall-Anwendungen. Der Kurs findet in Kooperation mit der Bildungsakademie für Gesundheit und Ästhetik (BAGA) statt.
Personen, die nach dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (NiSV) mit Ultraschallgeräten zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich arbeiten, müssen seit 2022 eine entsprechende Fortbildung vorweisen und ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen.
Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst insgesamt sieben Tage mit 40 Unterrichtsstunden und findet überwiegend am Wochenende statt. Der Kurs gliedert sich in eine mehrtägige E-Learning-Phase (19 Unterrichtsstunden), ganztägigen Online-Unterricht (11 Unterrichtsstunden) und anschließenden Praxisunterricht in Präsenz (8 Unterrichtsstunden). Den Abschluss bildet eine zweistündige Prüfung.
Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
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