In Notfällen zählt jede Sekunde. In der Fortbildung lernen Sie, im entscheidenden Moment richtig zu reagieren.
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Immer wieder kann es bei der täglichen Arbeit im Betrieb zu plötzlichen Notfallsituationen kommen. Dann müssen bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Notfallmedizinern die ersten lebensrettenden Maßnahmen von ausgebildeten Ersthelfern durchgeführt werden.
Der Ersthelferin bzw. dem Ersthelfer kommt in der Rettungskette eine elementare Bedeutung zu. So besteht nur innerhalb der ersten Minuten nach Eintreten eines Notfallereignisses die Möglichkeit, gravierende Schäden an den lebenswichtigen Organen zu verhindern.
Ziel des Kurses ist es daher, Ihnen die Angst und Unsicherheit in solchen Situationen zu nehmen. Geschulte Ausbilder zeigen Ihnen auf, wie Sie in Notfallsituationen adäquat handeln. Sie vertiefen und festigen bereits erworbene Fähigkeiten und üben die Reanimation nach neuesten Lehraussagen.
Jeder Betrieb bzw. jede Praxis ist gesetzlich verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und zu beschäftigen. Als Rechtsgrundlagen für die Anzahl der Ersthelfer in Ihrem Betrieb gelten § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1).
Erlaubt ist danach, dass sich Ersthelfer und Betriebssanitäter, außer bei den bekannten Hilfsorganisationen, auch bei anerkannten Rettungsdienstschulen ausbilden lassen können. Betriebliche Ersthelfer müssen zudem alle zwei Jahre eine Fortbildung zur Auffrischung ihrer Kenntnisse absolvieren.
Die Teilnahmekosten werden von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
Die Fortbildung besteht aus neun Unterrichtseinheiten.
Nach dem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Trägerzertifikat.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und nennen Sie Ihren Wunschtermin sowie die Anzahl der Teilnehmer. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück.