Berufsbegleitende Fortbildung für Praxisanleiter in der Pflege nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes mit einer Gesamtdauer von 24 Stunden.
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Praxisanleiter in der Pflege sind nach dem Pflegeberufegesetz verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren. Durch die Teilnahme an der Fortbildung gilt das jährliche verpflichtende Fortbildungspensum als nachgewiesen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene berufspädagogische Weiterbildung als Praxisanleiter/in und eine derzeitige Tätigkeit in diesem Bereich.
Beginn: 8:30 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
Der Kurs dauert drei Tage (Dienstag bis Donnerstag) und umfasst 24 Unterrichtsstunden.
Die Fortbildungsinhalte variieren. Mögliche Themen sind:
Nach dem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Trägerzertifikat.
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