Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungen im Überblick.
Das elternabhängige Schüler-BAföG richtet sich an Schüler in der Erstausbildung, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Ausbildungsförderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder online beantragt werden.
Mehr Informationen: www.bafög.de
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 08 00 / 2 23 63 41
Das elternunabhängige BAföG wird nur in Ausnahmefällen gezahlt, etwa dann, wenn der Auszubildende Vollwaise ist oder keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht. Auch wer vor Beginn der Ausbildung bereits über 45 Jahre alt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf BAföG. So werden beispielsweise Erziehungszeiten angerechnet. Da die Rechtslage komplex ist, empfiehlt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen: www.bafög.de
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 08 00 / 2 23 63 41
Auch eine Zweitausbildung kann unter bestimmten Umständen durch BAföG gefördert werden. Dies gilt etwa dann, wenn die abgeschlossene Erstausbildung mit einer Dauer von mindestens drei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt hat. Da die Rechtslage komplex ist, empfiehlt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen: www.bafög.de
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 08 00 / 2 23 63 41
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur richtet sich an Schüler in der Erstausbildung, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil etwa der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sie wird während der Ausbildungszeit monatlich als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag ist online möglich. Wichtig: BAB gilt nicht für rein schulische Ausbildungen.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de
Arbeitslose oder Arbeitssuchende (SGB II und SGB III) können bei der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein beantragen. Nahezu alle Ausbildungen der Ludwig Fresenius Schulen sind förderfähig. Dazu ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu klären, ob die Förderung zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig ist. Wichtig: Der Bildungsgutschein muss bereits vor Beginn der Bildungsmaßnahme vorliegen.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de
Zur Unterstützung von Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (letzte 24 Monate) wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zinsgünstiges Darlehen angeboten, das in monatlichen Raten von bis zu 300 Euro ausgezahlt wird. Der Bildungskredit gilt ausschließlich für förderfähige Vollzeit-Ausbildungen und kann auch zusätzlich zum oder nach dem BAföG beantragt werden. Die Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Die Rückzahlungsphase beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Mehr Informationen: www.bildungskredit.de
Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) der Bundesregierung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Per Bildungsgutschein gefördert werden Berufsrückkehrer, Wiedereinsteiger sowie geringqualifizierte Leistungsempfänger und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind. Eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit ist notwendig.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de
Gebührenfreie Info-Hotline: 08 00 / 4 55 55 00
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für Zuschüsse ist eine vorhergehende Beratung. Der BFD prüft den Antrag und erstellt einen individuellen Förderungsplan.
Mehr Informationen: www.bfd.bundeswehr.de
Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Nachweis benötigt der Antragsteller des Kindergeldes eine Bescheinigung der Schule. Diese wird bei Bedarf jederzeit ausgestellt.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de
Gebührenfreie Info-Hotline: 08 00 / 4 55 55 30 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Mehr Geld für Eltern: Das Schulgeld an berufsbildenden Schulen ist zum Teil steuerlich absetzbar. Pro Kind können 30 Prozent des Schulgeldes – höchstens aber 5.000 Euro pro Jahr – steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Eine ergänzende Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert.
Einige unserer Ausbildungen können teilweise oder vollständig über Stipendienprogramme gefördert werden. Details zu Voraussetzungen, Förderungsbedingungen und Bewerbungsmodalitäten finden sich gegebenenfalls auf den Ausbildungsseiten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlage des Aufstiegs-BAföG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dieses soll Aufstiegsfortbildungen finanziell unterstützen – etwa Meister/in, Techniker/in oder Fachwirt/in. Voraussetzung ist eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Antragsteller dürfen zudem noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht.
Mehr Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
Gebührenfreie Info-Hotline: 08 00 / 6 22 36 34
Das elternabhängige Schüler-BAföG richtet sich an Schüler in der Erstausbildung, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Ausbildungsförderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder online beantragt werden.
Mehr Informationen: www.bafög.de
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 08 00 / 2 23 63 41
Das elternunabhängige BAföG wird nur in Ausnahmefällen gezahlt, etwa dann, wenn der Auszubildende Vollwaise ist oder keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht. Auch wer vor Beginn der Ausbildung bereits über 45 Jahre alt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf BAföG. So werden beispielsweise Erziehungszeiten angerechnet. Da die Rechtslage komplex ist, empfiehlt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen: www.bafög.de
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 08 00 / 2 23 63 41
Arbeitslose oder Arbeitssuchende (SGB II und SGB III) können bei der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein beantragen. Viele Fort- und Weiterbildungen der Ludwig Fresenius Schulen sind förderfähig. Dazu ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu klären, ob die Förderung zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind zudem weitere Zuschüsse wie ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro oder bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie bei Umschulungen möglich. Über Details informiert die Arbeitsagentur. Wichtig: Der Bildungsgutschein muss bereits vor Beginn der Bildungsmaßnahme vorliegen.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de
Zur Unterstützung in fortgeschrittenen Weiterbildungsphasen (letzte 24 Monate) wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zinsgünstiges Darlehen angeboten, das in monatlichen Raten von bis zu 300 Euro ausgezahlt wird. Der Bildungskredit gilt ausschließlich für förderfähige Vollzeit-Weiterbildungen und kann auch zusätzlich zum oder nach dem BAföG beantragt werden. Die Förderung von insgesamt bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Die Rückzahlungsphase beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Mehr Informationen: www.bildungskredit.de
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für Zuschüsse ist eine vorhergehende Beratung. Der BFD prüft den Antrag und erstellt einen individuellen Förderungsplan.
Mehr Informationen: www.bfd.bundeswehr.de
Das Weiterbildungsstipendium fördert unter anderem Weiterbildungen im Gesundheitsbereich, die in der Regel berufsbegleitend durchgeführt werden. Bewerber benötigen eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsberuf. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, in Ausnahmefällen bei 27 Jahren.
Förderfähige Stipendiaten werden nach Bewerbung in einem Auswahlverfahren ermittelt. Die gewährten Zuschüsse betragen bis zu 7.200 Euro für beliebig viele Weiterbildungen in einem Zeitraum von maximal drei Jahren. Ein Eigenanteil von 10 Prozent pro Fördermaßnahme ist jeweils zu tragen.
Mehr Informationen: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick zu allen Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Über eine Suchfunktion lassen sich zielgenau Förderangebote nach eigenen Kriterien filtern.
Mehr Informationen: www.foerderdatenbank.de
Alle Angaben ohne Gewähr.