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Fortbildung in Chemnitz: Pflichtfortbildung für Praxisanleiter nach dem Pflegeberufegesetz (24 Stunden) | berufsbegleitend

Berufsbegleitende Fortbildung für Praxisanleiter in der Pflege nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes mit einer Gesamtdauer von 24 Stunden.

Fast Facts: Pflichtfortbildung für Praxisanleiter nach dem Pflegeberufegesetz (24 Stunden) | Fortbildung in Chemnitz (berufsbegleitend)

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Kurzbeschreibung

Praxisanleiter in der Pflege sind nach dem Pflegeberufegesetz verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren. Durch die Teilnahme an der Fortbildung gilt das jährliche verpflichtende Fortbildungspensum als nachgewiesen. 

Weitere Informationen

Wer kann teilnehmen?

  • Altenpfleger
  • Pflegefachleute
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Voraussetzung ist eine abgeschlossene berufspädagogische Weiterbildung als Praxisanleiter/in und eine derzeitige Tätigkeit in diesem Bereich.

Organisatorisches

Ablauf und Zeiten

Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr

Der Kurs dauert drei Tage und umfasst 24 Unterrichtsstunden. 

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Neuerungen des Pflegeberufegesetzes
  • Vorstellung des neuen Lehrplans der generalistischen Pflegeausbildung und Einteilung in Handlungskompetenzen
  • neue Unterrichtsformen im Rahmen des selbstgesteuerten Lernens der generalistischen Pflegeausbildung
  • Aufgaben der Praxisanleiter und des Trägers der praktischen Ausbildung
  • Evaluation der Bedürfnisse für die jährliche Fortbildung

Abschluss

Nach dem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Trägerzertifikat.

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