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Hintergrund

Weiterbildung

Begleitkraft in Pflegeeinrichtungen

Die Qualifizierungsmaßnahme nach §53b SGB XI richtet sich an Menschen ohne Pflegeabschluss, die in der Betreuung arbeiten möchten. Sie bereitet gezielt auf die Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen vor.

Informationen zur Qualifizierung

Mit fachkundigem Wissen zur optimalen Versorgung pflegebedürftiger Menschen

Du möchtest Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen helfen? Unsere Qualifizierungsmaßnahme zur Begleitkraft in Pflegeeinrichtungen stattet dich mit praxisnahem Wissen und wertvollen Fähigkeiten aus. Du lernst in theoretischen Modulen wichtige Grundkenntnisse über typische Erkrankungen, Pflege, Hygiene und Erste Hilfe. In einem betreuten Praktikum sammelst du dann praktische Erfahrungen in der Betreuung. Dank Aufbaukursen kannst du dein Wissen unter anderem auch zu rechtlichen Grundlagen erweitern.

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8-10 Wochen

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Vollzeit oder Teilzeit

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Termin

05.10.2026 bis 16.12.2026
(Mo.-Fr., 8:00-11:30 Uhr bei 4 Std.)

Laufzeit

10 Wochen

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Vollzeit

Schulgeld monatlich

333,87 €

1.001,60 €

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Termin

02.02.2026 bis 27.03.2026
(Mo.-Fr. 08:45 – 15:45 Uhr)

Laufzeit

8 Wochen

Art

Vollzeit

Schulgeld monatlich

540,80 €

1.081,60 €

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Termin

Auf Anfrage

Laufzeit

8 Wochen

Bewerbungszeitraum

Ganzjährig möglich

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Vollzeit

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10 Wochen

Bewerbungszeitraum

Ganzjährig möglich

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Teilzeit/berufsbegleitend

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8 Wochen

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Ganzjährig möglich

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Was machen Begleitkräfte in Pflegeeinrichtungen?

Fit für die Pflegepraxis: Begleitkräfte bleiben auf dem neuesten Stand

Begleitkräfte in Pflegeeinrichtungen unterstützen, aktivieren und betreuen Menschen mit Demenz, psychischen Erkranken oder geistigen Behinderungen. Sie fördern das Wohlbefinden ihrer Patient:innen durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Bewegung.

Weitere Informationen

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Diese Qualifizierung zur Begleitkraft in Pflegeeinrichtungen richtet sich besonders an Menschen ohne pflegerischen Berufsabschluss, die pflegebedürftige Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen betreuen möchten. Ziel dieser von uns angebotenen Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Pflegeversorgung zu verbessern und Betroffene im Alltag zu unterstützen.

Die Ludwig Fresenius Schulen statten dich gezielt mit praxisnahem Wissen aus, das dich in deinem Pflegealltag weiterbringt. Unser zweitägiger Auffrischungskurs für Begleitkräfte umfasst 160 Unterrichtsstunden und behandelt stets aktuelle, praxisnahe Themen. Dafür werden die Inhalte regelmäßig an neue Anforderungen des Pflegealltags angepasst.

Dafür stehen aktuelle Themen wie Dokumentation, Erfahrungsaustausch unter Begleitkräften sowie der sensible Umfang mit emotional belastenden Situationen im Fokus – für eine möglichst professionelle, empathische und reflektierte Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Kurses erhalten alle Teilnehmenden ein anerkanntes Trägerzertifikat.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitssuchende oder andere Interessierte, die eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen oder der häuslichen Versorgung ausüben möchten und über keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss verfügen. Die Teilnehmenden sollten eine positive Haltung gegenüber kranken und alten Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen haben sowie zuverlässig und innerlich ausgeglichen sein.

Gemäß den Richtlinien nach § 53c SGB XI zu Qualifikation und Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen ist vorgesehen, dass Interessenten ohne Vorerfahrung in der Pflege ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) vor der eigentlichen Qualifizierung absolvieren. Am Einführungstag werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet.

Ablauf und Zeiten
Die Qualifizierungsmaßnahme gliedert sich in 160 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis.

Modul I (Basiskurs) | ca. 100 Stunden

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

Modul II (Betreuungspraktikum) | zwei bis drei Wochen

Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.

Modul III (Aufbaukurs) | ca. 60 Stunden

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Trägerzertifikat und eine Bescheinigung über die absolvierten Unterrichtsinhalte.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitssuchende oder andere Interessierte, die eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen oder der häuslichen Versorgung ausüben möchten und über keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss verfügen. Die Teilnehmenden sollten eine positive Haltung gegenüber kranken und alten Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen haben sowie zuverlässig und innerlich ausgeglichen sein.

Gemäß den Richtlinien nach § 53b SGB XI zu Qualifikation und Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen ist vorgesehen, dass Interessenten ohne Vorerfahrung in der Pflege ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) vor der eigentlichen Qualifizierung absolvieren. Am Einführungstag werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet.

Ablauf und Zeiten
Die Qualifizierungsmaßnahme gliedert sich in 160 Stunden Theorie und 90 Stunden Praxis.

Modul I (Basiskurs) | ca. 100 Stunden

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

Modul II (Betreuungspraktikum) | drei bis vier Wochen

Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.

Modul III (Aufbaukurs) | ca. 60 Stunden

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Trägerzertifikat und eine Bescheinigung über die absolvierten Unterrichtsinhalte.

Alle Teilnehmenden müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis über ein absolviertes Orientierungspraktikum in einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung von mindestens 40 Stunden
  • Nachweis über einen Praktikumsvertrag für das Betreungspraktikum über mindestens zwei Wochen
  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
  • Rechtskunde (Kenntnis dieser Richtlinien, Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräfte, Angehörige und ehrenamtlich Engagierte

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Trägerzertifikat und eine Bescheinigung über die absolvierten Unterrichtsinhalte.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitssuchende oder andere Interessierte, die eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen oder der häuslichen Versorgung ausüben möchten und über keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss verfügen. Die Teilnehmenden sollten eine positive Haltung gegenüber kranken und alten Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen haben sowie zuverlässig und innerlich ausgeglichen sein.

Gemäß den Richtlinien nach § 53b SGB XI zu Qualifikation und Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen ist vorgesehen, dass Interessenten ohne Vorerfahrung in der Pflege ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) vor der eigentlichen Qualifizierung absolvieren. Am Einführungstag werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet.

Ablauf und Zeiten
Die Qualifizierungsmaßnahme gliedert sich in 160 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis.

Modul I (Basiskurs) | ca. 100 Stunden

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

Modul II (Betreuungspraktikum) | zwei bis drei Wochen

Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.

Modul III (Aufbaukurs) | ca. 60 Stunden

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Trägerzertifikat und eine Bescheinigung über die absolvierten Unterrichtsinhalte.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitssuchende oder andere Interessierte, die eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen oder der häuslichen Versorgung ausüben möchten und über keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss verfügen. Die Teilnehmenden sollten eine positive Haltung gegenüber kranken und alten Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen haben sowie zuverlässig und innerlich ausgeglichen sein.

Gemäß den Richtlinien nach § 53b SGB XI zu Qualifikation und Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen ist vorgesehen, dass Interessenten ohne Vorerfahrung in der Pflege ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) vor der eigentlichen Qualifizierung absolvieren. Am Einführungstag werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet.

Ablauf und Zeiten
Die Qualifizierungsmaßnahme gliedert sich in 160 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis.

Modul I (Basiskurs) | ca. 100 Stunden

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

Modul II (Betreuungspraktikum) | zwei bis drei Wochen

Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.

Modul III (Aufbaukurs) | ca. 60 Stunden

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
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  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
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