Sie sind Pflegefachkraft und möchten Ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen? In unserem Anpassungslehrgang erwerben Sie die nötigen Voraussetzungen dazu.
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So leer hier? Dann ist derzeit (noch) kein Termin verfügbar. Weitere Infos hat unser Beratungsteam: 02 21 / 92 15 12 14 (Festnetztarif).
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Sie leben seit kurzem in Deutschland, möchten als Pflegefachkraft arbeiten und haben in Ihrem Herkunftsland eine entsprechende berufliche Qualifikation absolviert? Mit dem Anpassungslehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen und fachpraktischen Inhalte, um eine berufliche Anerkennung zu erhalten und Ihren Beruf offiziell in Deutschland ausüben zu dürfen.
Da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben von Pflegefachkräften international unterscheiden, müssen Sie Ihren Beruf in Deutschland anerkennen lassen, indem Sie bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsantrag stellen. Für eine volle Anerkennung ist es meistens notwendig, festgestellte Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen und der deutschen Qualifikation für den Beruf als Pflegefachkraft auszugleichen. Dazu müssen Sie eine behördlich festgelegte Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Dies kann eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein.
Der Anpassungslehrgang richtet sich an Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Pflege, die sich überwiegend schulisch auf die berufliche Anerkennung nach deutschem Recht vorbereiten möchten. Teilnahmevoraussetzungen sind:
Der Anpassungslehrgang startet mehrmals pro Jahr und umfasst mehrere Blockwochen pro Monat mit theoretischen und praktischen Phasen. Die Kurstage beginnen jeweils um 8:45 Uhr und enden um 15:45 Uhr.
Theorieblock 1:
Praxisblock: 21.05.-07.06.24
Theorieblock 2:
Abschlussgespräch: 02.07.24
Theorieblock 1:
Praxisblock: 05.08.-23.08.24
Theorieblock 2:
Abschlussgespräch: 13.09.24
Theorieblock 1:
Praxisblock: 28.10.-15.11.24
Theorieblock 2:
Abschlussgespräch: 06.12.24
In einem Abschlussgespräch wird geprüft, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berufsausübung als Pflegefachkraft verfügen. Verläuft dieses erfolgreich, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie Ihre Berufserlaubnis bei der zuständigen Behörde offiziell beantragen können.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.