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Qualifizierung in Frankfurt/Main: Anpassungslehrgang PTA

Sie möchten Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss im Bereich Pharmazie in Deutschland anerkennen lassen? Mit unserem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung erwerben Sie die nötigen Voraussetzungen dazu.

Fast Facts: PTA-Anpassungslehrgang | Qualifizierung in Frankfurt/Main

Einstieg jederzeit möglich

Teilnehmer können individuell in die laufenden PTA-Kurse einsteigen. Maßgeblich ist der behördliche Feststellungsbescheid.

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein von Arbeitsagentur oder Jobcenter (geplante Teilnehmerzahl: 36)

Kurzbeschreibung

Sie leben seit kurzem in Deutschland, möchten als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) arbeiten und haben in Ihrem Herkunftsland eine entsprechende berufliche Qualifikation absolviert? Mit dem Anpassungslehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen und fachpraktischen Inhalte, um eine berufliche Anerkennung zu erhalten und Ihren Beruf offiziell in Deutschland ausüben zu dürfen.

Da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben von PTA international unterscheiden, müssen Sie Ihren Beruf in Deutschland anerkennen lassen, indem Sie bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsantrag stellen. Für eine volle Anerkennung ist es meistens notwendig, festgestellte Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen und der deutschen Qualifikation für den Beruf als PTA auszugleichen. Dazu müssen Sie eine behördlich festgelegte Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Dies kann eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein.

Weitere Informationen

Wer kann teilnehmen?

Der Anpassungslehrgang richtet sich an Menschen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Bereich Pharmazie, die sich überwiegend schulisch auf die berufliche Anerkennung nach deutschem Recht vorbereiten möchten. Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Abschluss einer Berufsausbildung im Bereich Pharmazie
  • Feststellungsbescheid des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) nach § 18a oder 18b PTA-APrV
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Deutsche Sprachkenntnisse (Level B2 erwünscht)

Organisatorisches

Ablauf und Zeiten

Der Anpassungslehrgang richtet sich in der Dauer und im Umfang individuell nach den Vorgaben des ausgestellten Feststellungsbescheids des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) nach § 18a oder 18b PTA-APrV. Je nachdem, welche theoretischen Kenntnisse oder praktischen Fähigkeiten Ihnen für eine Berufszulassung noch fehlen und ausgeglichen werden müssen, besuchen Sie die entsprechenden Unterrichtseinheiten an unserer PTA-Schule. Ein Einstieg in die laufenden Kurse ist daher jederzeit möglich. Die Unterrichts- und Praktikumszeiten finden nach individueller Absprache statt. 

Inhaltliche Schwerpunkte

Sie erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in den Bereichen, die sie laut Feststellungsbescheid des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) nach § 18a oder 18b PTA-APrV zur Berufsanerkennung als PTA in Deutschland benötigen. 

Abschluss

In einem Abschlussgespräch wird geprüft, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berufsausübung als PTA verfügen. Verläuft dieses erfolgreich, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie Ihre Berufserlaubnis bei der zuständigen Behörde offiziell beantragen können.

So melden Sie sich an 

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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